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INFO

DVGW-Arbeitsblatt W 551

Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen – Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums –

Planung, einrichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasserr-Installationen.

BESTIMMUNGSGEM. BETRIEB

Bestimmungsgemäßer Betrieb ist definiert als ein Betrieb der Trinkwasser-Installation mit regelmäßiger Kontrolle auf Funktion sowie die Durchführung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen für den betriebssicheren Zustand unter Einhaltung der zur Planung und Errichtung zugrunde gelegten Betriebsbedingungen. 

 

Beim Betrieb ist das Nutzerverhalten, d.h. die Verbrauchsgewohnheiten entscheidend. Wird die Trinkwasser-Installation nicht regelmäßig mit frischem Trinkwasser durchströmt, können auch die angegebenen 3 Liter Volumen (siehe KLEIN- GROSSANLAGE) Obergrenze keine Legionellenprophylaxe gewährleisten.

KLEIN- GROSSANLAGE

Anlagen mit Trinkwassererwärmern und einem Inhalt > 400 Liter und/oder > 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle.

 

Trinkwasseranlagen, die dritten zur Verfügung gestellt werden und mehr als 400 Liter Trinkwasser im Trinkwassererwärmer bevorraten, oder in dessen Leitungen von der Stelle der Wassererwärmung bis hin zur Entnahmestelle mehr als 3 Liter Wasser enthalten unterliegen der regelmäßigen Untersuchungspflicht.

=sogenannte Großanlagen.

 

 

Wasservolumen in Leitung

Die Daten für die Berechnung der Volumina sind aus den Bestandsplänen, Wartungs- und Bedienungsunterlagen zu entnehmen. Oftmals sind diese Unterlagen nicht vollständig vorhanden. Da die Neuerstellung oder Wiederbeschaffung sehr aufwendig ist, ist dringend zu raten sorgsam mit diesen Unterlagen umzugehen und ggf. mit der Wiederbeschaffung sofort zu beginnen.

BAU (60°C/55°C)

Für den Bau von Trinkwasser-Installationen wird die 3 Liter Regel ebenfalls herangezogen. Liegt ein Wasservolumen >3 Liter zwischen Trinkwassererwärmer und einer Zapfstelle vor, so wird ein Zirkulationssystem eingebaut. Das zirkulationssystem ist so zu bemessen, dass im zirkulierendem Trinkwasser die Temperatur zwischen Ausgang Trinkwassererwärmer und Eintritt in den Trinkwassererwärmer um nicht mehr als 5 K (5°C) verringert wird.

ZIRKULATIONSPUMPE

Bei hygienisch einwandfreien Verhältnissen können Zirkulationssysteme zur Energieeinsparung für max. 8 Stunden in 24 Stunden - z.B. durch Abschalten der Zirkulationspumpe - mit abgesenkten Temperaturen betrieben werden.

TRINKWASSERUNTERSUCHUNG

Die Probenahmen für die Trinkwasseruntersuchungen muss von anerkannten und zertifizierten Instituten erfolgen. Die mikrobiologischen Untersuchungen zum Nachweis von Legionellen sind nach anerkannten Verfahren durchzuführen.

Es wird zwischen orientierender, weiterfürhender und Nachuntersuchung unterschieden.

Bei orientierenden Untersuchungen ist jeweils eine Wasserprobe am Warmwasseraustritt und Zirkulationseintritt am Trinkwassererwärmer sowie jeweils eine Probe aus jedem Steigstrang zu entnehmen und zu bewerten.

Werden bei den orientierenden Untersuchungen erhöhte Legionellenbefunde festgestellt, sind entsprechend Maßnahmen vorzunehmen und ggf. weitergehende Untersuchungen durchzuführen.

 

Es sind keine Maßnahmen notwendig, wenn in 100 ml weniger als 100 KBE von Legionellen festgestellt werden. Nachuntersuchungen sind nach 1 Jahr bzw. nach 3 Jahren durchzuführen.

Bei > 100 KBE/100 ml ist eine weitergehende Untersuchung innerhalb von 4 Wochen durchzuführen.

Umgehende weiterführende Untersuchungen sind bei mehr als 1000 KBE/100 ml durchzuführen und die Sanierungsmaßnahmen richten sich nach den Ergebnissen der weitergehenden Untersuchung.

Extrem hohe Kontamination besteht bei 10.000 KBE/100 ml, sodass zur direkten Gefahrenabwehr Nutzungseinschränkungen, wie z.B. Duschverbot, ausgesprochen werden müssen sowie Sanierungen und unverzügliche weitergehende Untersuchungen zu veranlassen sind.

Nachuntersuchungen werden 1 Woche nach Sanierung, wie z.B. Desinfektion, notwendig.

 

Bei weitergehenden Untersuchungen werden zusätzliche Proben entnommen: 

  • Stockwerksleitungen (bei Verdacht auf Kontamination)
  • Entleerung
  • Sicherheitseinrichtungen
  • selten genutzte Zapfstellen
  • Ausdehnungsgefäß
  • Kaltwasserleitungen

Werden bei der weitergehenden Trinkwasseruntersuchungen Legionellenkontaminationen festgestellt, müssen entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden und der Erfolg über die Nachuntersuchungen kontrolliert werden.