TRINKWASSER-APP

0 - 100 KBE

0 - 100 KBE 

Bei einem Befall von 0 - 100 KBE/100ml spricht man von einer sehr geringen Kontamination.

Der technische Maßnahmenwert wurde nicht überschritten, das heißt es sind keine Maßnahmen notwendig. Die nächste Beprobung erfolgt dann nach einem Jahr. Falls man 3 Jahre in Folge den technischen Maßnahmenwert nicht überschreitet muss man nur noch alle 3 Jahre eine Beprobung des Trinkwassers durchführen.

101 - 1000 KBE

101 - 1000 KBE

Bei einem Befall von 101 - 1000 KBE/100 ml spricht man von einer geringen Kontamination. Damit ist der technische Maßnahmenwert überschritten, es muss Ursachenforschung betrieben werden. Häufige Ursachen sind:

  • Leerstand (unregelmäßige Nutzung)
  • Defekte Zirkulationspumpe
  • zu niedrige Warmwassertemperatur
  • zu hohe Kaltwassertemperatur

Außerdem muss eine Gefährdungsanalyse erstellt werden. Im Zuge dieser wird eine Nachkontrolle koordiniert und es werden Stellen für die Nachbeprobung festgelegt. Zudem wird beurteilt, ob eine stationäre oder systemische Verkeimung vorliegt. 

Es besteht eine Informationspflicht an die Mieter/Nutzer z.B. eine Aushang am schwarzen Brett und ein Briefeinwurf.

Eine Nachbeprobung findet innerhalb von 3 Monaten statt.

 

1001 - 10000 KBE

1001 - 10000 KBE

Bei einem Befall von 1001 - 10000 KBE/100 ml spricht man von einer starken Kontamination. Es sollten Sofortmaßnahmen zum Verbraucherschutz in die Wege geleitet werden (siehe Verbraucherschutz). Der technische Maßnahmenwert ist überschritten, es muss Ursachenforschung betrieben werden. Häufige Ursachen sind:

  • Leerstand (unregelmäßige Nutzung)
  • Defekte Zirkulationspumpe
  • zu niedrige Warmwassertemperatur
  • zu hohe Kaltwassertemperatur

Außerdem muss eine Gefährdungsanalyse erstellt werden. Im Zuge dieser wird eine Nachkontrolle koordiniert und es werden Stellen für die Nachbeprobung festgelegt. Zudem wird beurteilt, ob eine stationäre oder systemische Verkeimung vorliegt. 

Es besteht eine Informationspflicht an die Mieter/Nutzer z.B. eine Aushang am schwarzen Brett und ein Briefeinwurf.

Eine Nachbeprobung findet nach 4 Wochen statt.

10000+ KBE

10000+ KBE

Bei einer Kontamination von 10000+ KBE/100 ml spricht man von einer extremen Kontamination. Sofortmaßnahmen sind unvermeidbar, da Nutzungseinschränkungen wie ein Duschverbot verhangen werden können. 

Der technische Maßnahmenwert ist überschritten, es muss Ursachenforschung betrieben werden. Häufige Ursachen sind:

  • Leerstand (unregelmäßige Nutzung)
  • Defekte Zirkulationspumpe
  • zu niedrige Warmwassertemperatur
  • zu hohe Kaltwassertemperatur

Außerdem muss eine Gefährdungsanalyse erstellt werden. Im Zuge dieser wird eine Nachkontrolle koordiniert und es werden Stellen für die Nachbeprobung festgelegt. Zudem wird beurteilt, ob eine stationäre oder systemische Verkeimung vorliegt. 

Es besteht eine Informationspflicht an die Mieter/Nutzer z.B. eine Aushang am schwarzen Brett und ein Briefeinwurf.

Eine Nachbeprobung findet nach 4 Wochen statt.

Verbraucherschutz

Sterilfilter

Bei einem Legionellenbefall ist das Verbot, die Dusche zu benutzen, das größte Ärgernis. Besonders hier ist die Gefahr einer Legionellose sehr hoch. Umgangen werden kann dies mit einem Duschkopf gegen Legionellen. Im Griff ist hierbei ein hochwirksamer Legionellenfilter verbaut, der für eine Durchflussmenge von 12.000 Litern ausgelegt ist. 

LEGIONELLEN ENTFERNEN

Mehr zeigen